Behandlung mit Botulinumtoxin
bei Spastik,
bei Bewegungsstörungen,
bei übermäßigem Speichelfluss, übermäßigem Schwitzen,
bei chronischer Migräne
und bei einzelnen schmerztherapeutischen Indikationen.
Die meisten der genannten Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.